Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


von

Hefte helfen – Wolfgang Zapke

(im Folgenden der „Lieferant“ genannt)

für den Vertrieb von Artikeln, insbesondere Schulartikeln

(Stand der AGB: 03/2017)





Geltungsbereich


Für Verträge zwischen „Hefte helfen“, Wolfgang Zapke, Sonnenstraße 7, 92256 Hahnbach – folgend kurz „Lieferant“ genannt, und dem Kunden über den Kauf von Arbeitsheften, Schulheften, Kopierlizenzen, sowie sonstiger Produkte des „Hefte helfen“ -Verlags gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen


Der Kunde erklärt, mit den in den nachgenannten Punkten angeführten Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des Lieferanten (im Folgenden kurz die „AGB“), nämlich durch Anklicken des hierfür vorgesehenen Kästchens auf der website www.heftehelfen.de, einverstanden zu sein. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Ebenso werden Bedingungen des Kunden, die den AGB entgegenstehen, vom Lieferanten nicht anerkannt. Soweit die AGB keine abweichenden Regelungen enthalten, gilt das Gesetz.

2. Zustandekommen des Kaufvertrages, Lieferung


1) Sämtliche Angebote in Verkaufsprospekten des Lieferanten, auf der website www.heftehelfen.de und dergleichen erfolgen ohne Obligo und sind eine Einladung an den Kunden zum Stellen eines Angebots. Bestellt der Kunde Waren über die website www.heftehelfen.de, per E-Mail, Telefon, Telefax oder über andere Kommunikationswege, gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Lieferanten ab. Der Kunde erhält bei Bestellung vom Lieferanten ein E-Mail, das den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten anführt (Bestellbestätigung). Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern verständigt den Kunden lediglich darüber, dass die Bestellung beim Lieferanten eingelangt ist. Der Kaufvertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden kommt zustande, wenn der Lieferant das Angebot des Kunden annimmt, indem die bestellte Ware an den Kunden versandt wird.
2) Sofern der Lieferant das Angebot des Kunden nicht annehmen möchte / kann, wird der Kunde per E-Mail darüber verständigt. Bereits erbrachte Zahlungen des Kunden werden unverzüglich rückerstattet.
3) Der Lieferant wird sich bemühen, Kundenbestellungen von Artikeln, die er selbst bestellen muss, so rasch wie möglich zu erledigen.
4) Der Lieferant ist zu Teillieferungen und -abrechnungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind. Wenn Teillieferungen vom Lieferanten durchgeführt werden, übernimmt der Lieferant die zusätzlichen Versandkosten.
5) Reklamationen sind innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich bekannt zu geben.

3. Kaufpreis, Versandkosten, Preisgefahr


1) Es gilt der Kaufpreis für die bestellten Artikel als vereinbart, der am Tag der Bestellung im Online- Shop auf www.heftehelfen.de angeführt ist. Diese Preise enthalten die jeweilige Umsatzsteuer, verstehen sich aber exklusive Zölle, Versandkosten (insbesonders Porti) usw.
2) Der Lieferant ist berechtigt, Briefsendungen des Kunden an ihn, soweit sie nicht aufgrund von gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen nach dem Verbraucherschutz erfolgen, die nicht ausreichend frankiert sind, nicht anzunehmen.
3) Ab Übergabe des Artikels an den Transporteur durch den Lieferanten trägt der Kunde die Preisgefahr.
4) Rechteeinräumung: Kopieren von Inhalten und Arbeitsheften → Kopierlizenzen
Alle im Online-Shop dargestellten Inhalte sowie die angebotenen Produkte unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz, der vom Kunden in jedem Fall zu beachten ist. Der Kunde darf die Inhalte und Produkte nur im nachfolgend gestatteten Umfang nutzen.

4. Lizenzgewährung


Der Lieferant gewährt für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche, persönliche (nicht übertragbare) Recht (im Folgenden auch als „Lizenz“ bezeichnet), die Arbeitshefte und Kopiervorlagen der Arbeitshefte wie folgt zu verwenden.

Arbeitshefte
Die Arbeitshefte der pädagogischen Lehr- und Lernmittel sind für den Gebrauch im Unterricht und/ oder für Aufgaben zu Hause entwickelt und dürfen in ihrer Form nicht kopiert werden. Besteht der Wunsch, einzelne oder alle Seiten der Arbeitshefte für den Unterrichtsgebrauch zu vervielfältigen, MUSS eine entsprechende Kopierlizenz erworben werden. Der Lieferant bietet Kopierlizenzen an, die für die Vervielfältigung der Arbeitshefte, im angegebenen Ausmaß, genutzt werden dürfen. Wird die Lizenz bzw. die Kopiervorlage darüber hinaus verwendet, ist der Lizenznehmer verpflichtet, die nötige Anzahl an Zusatzlizenzen zu erwerben.

Klassenlizenzen
Der Kunde kann pro Produkt eine Kopiervorlage, gültig für eine Schulklasse, im Online- Shop erwerben. Die Kopien des jeweiligen Produktes dürfen ausschließlich für diese Klasse für das laufende (auf der Lizenz angeführte) Schuljahr genutzt werden. Für mehrere Klassen sind entsprechend mehrere Klassenlizenzen zu erwerben. Die Klassenlizenz hat grundsätzlich eine Laufzeit von max. einem Schuljahr und ist nicht an andere Personen übertragbar. Jedwede sonstige Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Hefte helfen stellt die Vergütung für Klassenlizenzen im Voraus in Rechnung.

5. Zahlungsarten, Mahnspesen und Verzugszinsen, Eigentumsvorbehalt


1) Der Lieferant ist nur mit den, im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten einverstanden. Lieferungen an den Kunden, soweit er Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutz ist, erfolgen nur gegen Vorauskassa oder per Nachnahme.
2) Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Lieferanten entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und angemessen sind, zu ersetzen. Die Mahnspesen des Lieferanten betragen € 20,00. Bei Zahlungsverzug sind zusätzlich 12 % / per annum an Verzugszinsen zu entrichten.
3) Der Lieferant behält sich das Eigentum am Kaufgegenstand bis zum Eingang des gesamten Kaufpreises vor.

6. Gewährleistung und Schadenersatz


1) Ist der gelieferte Artikel mangelhaft, ist der Lieferant zur Verbesserung, insbesondere zum Austausch berechtigt. Preisminderung oder Wandlung kann vom Kunden nur gefordert werden, wenn Verbesserung und Austausch nicht möglich sind, wenn Verbesserung und Austausch für den Lieferanten mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre oder wenn der Lieferant dem Verlangen des Kunden nicht oder nicht in angemessener Frist nachgekommen ist. Das Recht auf Wandlung ist ausgeschlossen, wenn es sich bloß um einen geringfügigen Mangel handelt.
2) Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere der Ersatz von Folgeschäden oder entgangenem Gewinn aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterbliebener Lieferung, bestehen nur dann, wenn der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutzes ist, wird vereinbart, dass die Beweislast hierfür der Kunde trägt.
3) Trotz größtmöglicher Sorgfalt können Fehler in den gelieferten Artikeln nicht ausgeschlossen werden: Der Lieferant übernimmt keine Gewähr und haftet nicht für den Inhalt der Artikel, insbesondere nicht für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit der darin enthaltenen Aussagen, Texte, Bilder, Ton- oder Bildtonträger usw..


7. Sonderbestimmungen für Verbraucher – Rücktrittsrecht


1) Ausschließlich für Kunden, die Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutzes sind, gelten dessen Sonderbestimmungen.
2) Insbesondere sind Verbraucher gemäß Verbraucherschutz berechtigt, von den mit dem Lieferanten im Wege des Fernabsatzes (dh Bestellungen über die website, mittels E-Mail, Telefax, etc) abgeschlossenen Verträgen unter Wahrung einer Frist von 7 Werktagen (ausschließlich Samstag) zurückzutreten, sofern nicht eine der Ausnahmen vom Rücktrittsrecht Anwendung findet. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesandt wird. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher.
Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der erhaltenen Waren statt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
Die Ware muss in ungenütztem, wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird vom Lieferanten ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen.
3) Diese Vereinbarung gilt NICHT für Kopiervorlagen und Kopierlizenzen, da diese elektronisch zugesandt werden.

8. Werbung


Der Kunde stimmt mit seiner Bestellung zu, gelegentlich per Fax, E-Mail oder telefonisch über Produkte des Lieferanten informiert zu werden. Sein Einverständnis dazu kann der Kunde jederzeit durch E-Mail an office@heftehelfen.de oder Tel. +49/ (0) 9664/ 77 13 124 widerrufen.
9. Rechtswahl, Gerichtsstand
1) Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Lieferanten unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Deutschland, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechtes.
2) Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden, soweit er nicht Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutzes ist, und dem Lieferanten ist ausschließlich das für Hahnbach sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Der Lieferant ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.